Regionalbudget 2022
Kurzgefasst
- Ab sofort bis zum 07.02.2022 können Förderanfragen für Kleinprojekte eingereicht werden.
- Es werden Projekte gefördert, die unseren ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum sichern und weiterentwickeln. Eine Auswahl von Kleinprojekten, die mit dem Regionalbudget 2020 und 2021 gefördert wurden, erhalten Sie hier.
- Ein Projekt kann einen Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten und maximal 10.000 € erhalten. Dieser wird erst nach erfolgreichem Projektabschluss dem Projektträger überwiesen, welcher demnach in Vorleistung geht.
- Förderberechtigt sind natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (demnach Privatpersonen, Vereine, Unternehmen, Kommunen, usw.)
- Fristen
07.02.2022: Der Förderantrag liegt vollständig der verantwortlichen Stelle vor.
20.09.2022: Das Kleinprojekt ist abgeschlossen und alle Rechnungen bezahlt.
01.10.2022: Das Kleinprojekt ist ggü. der verantwortlichen Stelle dokumentiert (Durchführungsnachweis, inkl. sämtlicher Anlagen).
Förderaufruf zum Regionalbudget 2022
Seit 2020 konnten mittels unseres Regionalbudgets 40 Kleinprojekte gefördert werden! Dabei war der Kreativität keine Grenzen gesetzt: Ferienspiele, ein Mundartweg, eine Rittertafel auf der Wildenburg, die App „Adornos Amorbach“, usw. Es wurden insgesamt Fördermittel in Höhe von rund 197.700 € bewilligt. Aufgrund der erfolgreichen Umsetzung dieser Kleinprojekte und um weitere Investitionen in die Lebensqualität in unseren Kommunen zu ermöglichen, hat sich die Odenwald-Allianz auch für 2022 beim Amt für ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken um die Förderung eines Regionalbudgets in Höhe von 100.000 € beworben. Vorbehaltlich der Bewilligung durch das ALE Unterfranken, ruft die Odenwald-Allianz hiermit zur Einreichung von Förderanträgen für Kleinprojekte auf.
Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung
- der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
- der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
- der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
- der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
- der demografischen Entwicklung sowie
- der Digitalisierung
den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Eine detaillierte Beschreibung des Regionalbudgets erhalten Sie im offiziellen Förderaufruf vom 13.12.2021.
Richten Sie Ihre Förderanfrage an
Stadt Amorbach
Herrn Viktor Gaub
Kellereigasse 1
63916 Amorbach
09373 / 209-40
viktor.gaub@stadt-amorbach.de
Verwenden Sie für Ihre Förderanfrage bitte folgende Formulare
Nach Projektumsetzung
De-minimis-Beihilfe (Gewerbe)
Voraussetzungen einer Förderung
Räumlich
- Das Kleinprojekt muss innerhalb einer oder mehrerer Allianz-Kommunen umgesetzt werden. Hierzu zählen Amorbach, Kirchzell, Laudenbach, Miltenberg, Rüdenau, Schneeberg und Weilbach.
Ausnahmen kann es für Kleinprojekte geben, mit denen für unsere Region geworben wird.
Zeitlich
- Das Kleinprojekt wurde noch nicht begonnen, d. h. es wurden noch keine Liefer- und Leistungsverträge geschlossen.
- Das Kleinprojekt muss bis zum 20.09.2022 abgeschlossen und abgerechnet sein, d. h. alle Rechnungen müssen bis dahin beglichen worden sein.
- Der Durchführungsnachweis ist bis zum 01.10.2022 der verantwortlichen Stelle, der Stadt Amorbach, vorzulegen, inkl. sämtlicher Anlagen.
Thematisch
- Das Kleinprojekt sollte mindestens einem Handlungsfeld unseres Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) entsprechen. Mögliche Themenfelder sind z. B.:
- Bildung
- Mobilität
- Gesundheit
- Digitalisierung
- Sozialer Zusammenhalt
- Umwelt und Nachhaltigkeit
- Freizeit, Kultur und Tourismus
Finanziell
- Das Kleinprojekt darf förderfähige Kosten von 500 bis 20.000 € aufweisen.
- Dem Förderantrag sollten Kostenvoranschläge beiliegen.
Was ist förderfähig?
Förderfähig sind Kleinprojekte zur
- Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
- Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
- Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
- Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen
- Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung
Siehe auch:
Nicht förderfähige sind
- Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten
- der Landankauf
- Kauf von Tieren
- Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
- Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind
- Leistungen der öffentlichen Verwaltung
- laufender Betrieb
- Unterhaltung
- Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB
- Einzelbetriebliche Beratung
- Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements
- Personalleistungen
Siehe auch:
Regionalbudget 2020 & 2021 – eine Auswahl geförderter Kleinprojekte
Eine Investition, die nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern des Marktes Kirchzell zugute kommt!